Hausordnung

1.    Allgemeines

1.1. Das störungsfreie Zusammenleben in unserem Gebäude verlangt von allen Rücksichtnahme, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft.
1.2. Alle Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln und zu benutzen. Auch hier werden keine mutwilligen Zerstörungen geduldet. Beschädigungen sind der Objektverwaltung (Hausmeister, Sekretärin, aufsichtsführender Lehrer/ In) anzuzeigen.
1.3. Im Gebäude und auf dem Schulhof ist auf Ordnung, Sauberkeit und Hygiene zu achten.
1.4. Das Mitbringen und Halten von Tieren ist nicht gestattet. Ausnahmen für Unterrichtszwecke sind mit der Schulleitung abzustimmen.
1.5. Sportliche Betätigungen sind nur auf / in den dafür vorgesehenen Plätzen / Räumen zulässig.
1.6. Der Eingang für Besucher ist der Vordereingang des Gebäudes.
1.7. Der Eingang für Schüler vor Schulbeginn und bei Nachmittagsbetreuung ist der linke Hintereingang. Das Betreten des Schulgebäudes während der Schulzeit kann durch beide Hintereingänge erfolgen.
Das Verlassen des Schulgebäudes nach der Schule bzw. der Nachmittagsbetreuung kann durch beide Hintereingänge erfolgen.
1.8. Während der Schul ,- Pausen- und Hortzeiten ist das Verlassen des Schulgeländes für Schüler nur mit Erlaubnis des aufsichtsführenden Pädagogen erlaubt. Schüler, die nicht auf Spezialtransporte warten oder sich nicht in der Nachmittagsbetreuung befinden, verlassen sofort nach Schulschluss das Schulgebäude und Schulgelände.
1.9. Wertsachen und höhere Geldbeträge sowie Gegenstände, deren Mitnahme in die Schule weder üblich noch erforderlich ist, sollten nicht mitgebracht werden. Im Falle des Abhandenkommens oder einer Beschädigung wird keine Haftung übernommen.
1.10. Fahrräder sind an den Fahrradständern anzuschließen. Bei angeschlossenen Fahrrädern besteht nur Versicherungsschutz für Kinder, die keinen Busausweis haben. Hausratversicherung geht vor der Haftung der Kreisverwaltung.
1.11. Während des Schulbetriebes ist das Parken von Kraftfahrzeugen auf dem Schulhof nicht gestattet. Für Beschädigungen an Fahrzeugen, die auf dem Schulhof stehen, wird keine Haftung übernommen.
1.12. Fundsachen werden im Sekretariat, Lehrerzimmer bzw. beim Hausmeister abgegeben.
1.13. Waffen  sowie waffenähnliche Gegenstände und Waffenimitationen sind auf dem Schulgelände untersagt.
1.14. Die Einnahme von Suchtmitteln jeglicher Art ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.

2. Hausrecht

2.1. Das Hausrecht wird durch den Objektverantwortlichen  sowie die Schulleiter/ In der Johanna-Schule, Förderschule für Erziehungshilfe ausgeübt.
2.2. Den Anweisungen der das Hausrecht ausübenden Personen ist Folge zu leisten.

3. Ordnung und Sauberkeit

3.1. Die Räume werden täglich durch ein Vertragsunternehmen gereinigt. Durch die Klassendienste ist in Verantwortung der Lehrer der letzten Unterrichtsstunde eine Grobreinigung vorzunehmen.
3.2. Abfälle, Papier und Pappe sind in den dafür vorgesehenen Containern zu entsorgen.
3.3. Gegenstände, die geeignet sind, Abflussverstopfungen zu verursachen, gehören nicht in Ausgüsse und Toiletten. In den Sanitärbereichen gilt deshalb während des Schulbetriebes Aufsichtspflicht.
3.4. Die jeweils letzte, im Haus befindliche Person ist für das ordnungsgemäße Verschließen und Sichern des Gebäudes verantwortlich.

Schulleitung, 17.05.2005