Gestaltung von Übergängen
Der Besuch der Johanna-Schule ist nur nach abgeschlossenem Förderausschussverfahren und festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf „Emotionale und soziale Entwicklung“ möglich. Die Reintegration erfolgt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, der ein erfolgreiches Lernen in der Regelschule erwarten lässt. Es erfolgt eine Überprüfung ob der sonderpädagogische Förderbedarf weiter besteht und welche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Reintegration notwendig sind.
Link zur Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstelle - SpFB Barnim
„Kita-Schule“ Ü1
Im Übergang „Kita-Schule“ (Ü1) wird durch Kolleginnen der SpFB Barnim und der Johanna-Schule jeweils ab November eine vorschulische Förderung organisiert, um Kinder und Eltern auf den bevorstehenden Schulstart vorzubereiten. Der Besuch der vorschulischen Förderung bedeutet nicht zwangsläufig den Besuch der Johanna-Schule in Klasse 1, sondern dient der Überprüfung, ob ein Feststellungsverfahren notwendig ist. Die Eltern erhalten eine lernortunabhängige Beratung.
Übergang zur weiterführenden Schule - Ü7
Im Übergang zur weiterführenden Schule (Ü7) wird für Schüler der 6.Klasse der Johanna-Schule mit dem vorgezogenen Ü7-Verfahren durchgeführt. Dieses Verfahren dient der Suche nach einem geeigneten Lernort in der Sekundarstufe I und wird in Zusammenarbeit mit der SpFB Barnim und den weiterführenden Wunschschulen im Januar des lfd. Schuljahres abgeschlossen. Der zukünftige Lernort wird auf Grundlage der Bildungsempfehlung per Bescheid des LSA Regionalstelle Frankfurt/Oder den Eltern im Februar des lfd. Schuljahres mitgeteilt.